Tarife und Förderungen
Die staatliche Förderung wird vom Ministerialerlass vom 6. Juli 2012 geregelt und entspricht Euro 257/MWh der produzierten elektrischen Energie, wenn, wie in unserem Fall, Holzpellets aus Verarbeitungsresten (Unterprodukt biologischer Herkunft) und weniger als 5% Dieselöl verwendet werden.
Neben dem Zuschuss müssen die folgenden zusätzlichen Förderungen mit einberechnet werden:
--> 30 €/MWh für die Einhaltung der Emissionsvorgaben aus dem Ministerialerlass vom 6. Juli 2012
--> 40 €/MWh für Hochleistungs-BHKW (werden an die effektive Nutzung der Wärmeenergie von Seiten der Schulstrukturen angepasst)
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Tarife und Prämien laut den aktuellen Vorgaben des GSE auf 83% der Brutto-Produktion berechnet werden. Der restliche Teil der effektiv eingespeisten Menge wird schlechtestenfalls auf Basis des Wertes der KwHe auf dem elektrischen Markt der jeweiligen Produktionszone der Anlage berechnet.
Die Wärmeenergie kann mit dem Tarif, der auf freier Verhandlungsbasis mit dem Endverbraucher vereinbart wird, vergütet werden.
--> 30 €/MWh für die Einhaltung der Emissionsvorgaben aus dem Ministerialerlass vom 6. Juli 2012
--> 40 €/MWh für Hochleistungs-BHKW (werden an die effektive Nutzung der Wärmeenergie von Seiten der Schulstrukturen angepasst)
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Tarife und Prämien laut den aktuellen Vorgaben des GSE auf 83% der Brutto-Produktion berechnet werden. Der restliche Teil der effektiv eingespeisten Menge wird schlechtestenfalls auf Basis des Wertes der KwHe auf dem elektrischen Markt der jeweiligen Produktionszone der Anlage berechnet.
Die Wärmeenergie kann mit dem Tarif, der auf freier Verhandlungsbasis mit dem Endverbraucher vereinbart wird, vergütet werden.